Visafreie Transitregelung für ausländische Reisende nach China
1. 24-stündige visafreie Transitregelung

Ausländische Staatsangehörige, die via Flugzeug, Schiff oder Zug über China in ein Drittland oder Region reisen, dürfen sich bis zu 24 Stunden visafrei in China aufhalten. Die beantragung einer vorläufigen Einreise-Erlaubnis an der chinesischen Grenze ist für die visafreie Einreise Voraussetzung.

2. 72-stündige visafreie Transitregelung

2.1 Welche Voraussetzungen gibt es für einen 72-stündigen visafreien Transit?

a) Staatsangehörige aus folgenden 53 Ländern: Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Russland, Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Monaco, Weißrussland, USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Singapur , Brunei, Vereinigte Arabische Emirate und Katar.

b) Die obengenannten sind im Besitz eines gültigen Reiseausweises und eines bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder Region (Weiterreise erfolgt innerhalb 72 Stunden).

c) Gültig für internationale Flughäfen in folgenden 15 Städten: Beijing, Shanghai, Tianjin, Dalian, Guangzhou, Guilin, Chongqing, Chengdu, Kunming, Xian, Xiamen, Wuhan, Harbin, Qingdao und Changsha.

2.2 Wie beantragt man den 72-stündigen visafreien Transit vor Ort?

Den visafreien Transit sollen betreffende Reisende selbst oder durch die Fluggesellschaften an der chinesischen Grenze beantragen. Nur mit einer Genehmigung von der Grenzkontrolle darf man visafrei einreisen.

3. 144-stündige visafreie Transitregelung

Staatsangehörige aus den in 2.1 aufgelisteten 53 Ländern, die im Besitz eines gültigen Reiseausweises und eines bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder Region binnen 144 Stunden sind, dürfen sich visafrei in Städten Beijing, Shanghai und Tianjin sowie in Provinzen Jiangsu, Zhejiang und Liaoning aufenthalten.

Achtung: Die ausländischen Reisende, die den visafreien Transit binnen 144 Stunden in Anspruch nehmen wollen, müssen im Besitz eines gültigen Reiseausweises und eines bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder Region binnen 144 Stunden sein. Der zuständige Transportträger ist dafür verantwortlich, vor der Einreise an dem Grenzübergang den visafreien Transit zu beantragen und eine vorübergehende Einreisegenehmigung zu beschaffen.

4. Reise in die Provinz Hainan

Staatsangehörige aus den folgenden 59 Ländern mit normalen Reisepässen, die an einer von einem in der Provinz Hainan registrierten Reiseveranstalter organisierten Reise teilnehmen, dürfen an den für Ausländer geöffneten Grenzübergängen in der Provinz Hainan visafrei einreisen und sich bis maximal 30 Tage aufhalten: Deutschland, Russland, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Norwegen, Ukraine, Italien, Österreich, Finnland, Niederlande, Dänemark, Schweiz, Schweden, Spanien, Belgien, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Singapur, Malaysia , Thailand, Kasachstan, den Philippinen, Indonesien, Brunei, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Monaco, Weißrussland.

Die Hotels, in denen diese Touristen übernachten, sind für die Registrierung verantwortlich. Diejenigen, die nicht in Hotels übernachten, müssen binnen 24 Stunden nach Ankunft sich selbst oder durch den Gastgeber bei der lokalen Polizei oder Servicestelle für Ausländer registriert werden.        

 

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Visafreie Transitregelung für ausländische Reisende nach China
1. 24-stündige visafreie Transitregelung

Ausländische Staatsangehörige, die via Flugzeug, Schiff oder Zug über China in ein Drittland oder Region reisen, dürfen sich bis zu 24 Stunden visafrei in China aufhalten. Die beantragung einer vorläufigen Einreise-Erlaubnis an der chinesischen Grenze ist für die visafreie Einreise Voraussetzung.

2. 72-stündige visafreie Transitregelung

2.1 Welche Voraussetzungen gibt es für einen 72-stündigen visafreien Transit?

a) Staatsangehörige aus folgenden 53 Ländern: Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Russland, Großbritannien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Monaco, Weißrussland, USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Singapur , Brunei, Vereinigte Arabische Emirate und Katar.

b) Die obengenannten sind im Besitz eines gültigen Reiseausweises und eines bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder Region (Weiterreise erfolgt innerhalb 72 Stunden).

c) Gültig für internationale Flughäfen in folgenden 15 Städten: Beijing, Shanghai, Tianjin, Dalian, Guangzhou, Guilin, Chongqing, Chengdu, Kunming, Xian, Xiamen, Wuhan, Harbin, Qingdao und Changsha.

2.2 Wie beantragt man den 72-stündigen visafreien Transit vor Ort?

Den visafreien Transit sollen betreffende Reisende selbst oder durch die Fluggesellschaften an der chinesischen Grenze beantragen. Nur mit einer Genehmigung von der Grenzkontrolle darf man visafrei einreisen.

3. 144-stündige visafreie Transitregelung

Staatsangehörige aus den in 2.1 aufgelisteten 53 Ländern, die im Besitz eines gültigen Reiseausweises und eines bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder Region binnen 144 Stunden sind, dürfen sich visafrei in Städten Beijing, Shanghai und Tianjin sowie in Provinzen Jiangsu, Zhejiang und Liaoning aufenthalten.

Achtung: Die ausländischen Reisende, die den visafreien Transit binnen 144 Stunden in Anspruch nehmen wollen, müssen im Besitz eines gültigen Reiseausweises und eines bestätigten Flugtickets in ein Drittland oder Region binnen 144 Stunden sein. Der zuständige Transportträger ist dafür verantwortlich, vor der Einreise an dem Grenzübergang den visafreien Transit zu beantragen und eine vorübergehende Einreisegenehmigung zu beschaffen.

4. Reise in die Provinz Hainan

Staatsangehörige aus den folgenden 59 Ländern mit normalen Reisepässen, die an einer von einem in der Provinz Hainan registrierten Reiseveranstalter organisierten Reise teilnehmen, dürfen an den für Ausländer geöffneten Grenzübergängen in der Provinz Hainan visafrei einreisen und sich bis maximal 30 Tage aufhalten: Deutschland, Russland, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Norwegen, Ukraine, Italien, Österreich, Finnland, Niederlande, Dänemark, Schweiz, Schweden, Spanien, Belgien, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Singapur, Malaysia , Thailand, Kasachstan, den Philippinen, Indonesien, Brunei, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Monaco, Weißrussland.

Die Hotels, in denen diese Touristen übernachten, sind für die Registrierung verantwortlich. Diejenigen, die nicht in Hotels übernachten, müssen binnen 24 Stunden nach Ankunft sich selbst oder durch den Gastgeber bei der lokalen Polizei oder Servicestelle für Ausländer registriert werden.