Wichtiger Hinweis zur Erfassung von Fingerabdrücken für Visaantragsteller
 


Gemäß den Gesetzen und Bestimmungen in China sowie dem Prinzip der Gegenseitigkeit wird das Chinese Visa Application Service Center von der Chinesischen Botschaft in Deutschland beauftragt, ab dem 16. Dezember 2019 Fingerabdrücke von allen Visaantragstellern zu erfassen. Von dieser Regelung befreit sind:

1. Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren

2. Besitzer von Diplomatenpässen oder Personen, die gemäß bilateraler Vereinbarungen von der Erfassung der Fingerabdrücke befreit sind

3. Personen, die ein chinesisches Visum mit demselben Pass beantragt und deren Fingerabdrücke innerhalb der letzten 5 Jahre bereits erfasst wurden, können von der Erhebung befreit werden. Allerdings muss das ausgestellte biometrische Visum im selben Pass vorgelegt werden

4. Personen, die Einschränkungen im Fingerbereich haben oder Personen, bei denen sich Fingerabdrücke von allen 10 Fingern aus anderen Gründen nicht erfassen lassen


Bitte beachten Sie, dass alle Antragsteller persönlich zum Visa Application Service Center kommen müssen, um Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Die Fälschung von Fingerabdrücken oder Betrug mit fremden Fingerabdrücken durch Dritte führt zur Verweigerung der Einreise nach China. Alle sich daraus ergebenden Konsequenzen trägt der Antragsteller selbst. Gleichzeitig werden die Antragsteller gebeten, das Formular online auszufüllen und vorab einen Termin auf der Website des Visa Application Centers (https://www.visaforchina.org) zu vereinbaren. Bitte reichen Sie am Tag der Antragstellung ein farbiges Passbild ein.
                                             
                                                             Chinese Visa Application Service Center Berlin

                                                                             18. November 2019

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Wichtiger Hinweis zur Erfassung von Fingerabdrücken für Visaantragsteller
 


Gemäß den Gesetzen und Bestimmungen in China sowie dem Prinzip der Gegenseitigkeit wird das Chinese Visa Application Service Center von der Chinesischen Botschaft in Deutschland beauftragt, ab dem 16. Dezember 2019 Fingerabdrücke von allen Visaantragstellern zu erfassen. Von dieser Regelung befreit sind:

1. Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren

2. Besitzer von Diplomatenpässen oder Personen, die gemäß bilateraler Vereinbarungen von der Erfassung der Fingerabdrücke befreit sind

3. Personen, die ein chinesisches Visum mit demselben Pass beantragt und deren Fingerabdrücke innerhalb der letzten 5 Jahre bereits erfasst wurden, können von der Erhebung befreit werden. Allerdings muss das ausgestellte biometrische Visum im selben Pass vorgelegt werden

4. Personen, die Einschränkungen im Fingerbereich haben oder Personen, bei denen sich Fingerabdrücke von allen 10 Fingern aus anderen Gründen nicht erfassen lassen


Bitte beachten Sie, dass alle Antragsteller persönlich zum Visa Application Service Center kommen müssen, um Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Die Fälschung von Fingerabdrücken oder Betrug mit fremden Fingerabdrücken durch Dritte führt zur Verweigerung der Einreise nach China. Alle sich daraus ergebenden Konsequenzen trägt der Antragsteller selbst. Gleichzeitig werden die Antragsteller gebeten, das Formular online auszufüllen und vorab einen Termin auf der Website des Visa Application Centers (https://www.visaforchina.org) zu vereinbaren. Bitte reichen Sie am Tag der Antragstellung ein farbiges Passbild ein.
                                             
                                                             Chinese Visa Application Service Center Berlin

                                                                             18. November 2019