Hinweis zur Visumbefreiung

China hat beschlossen, vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eine einseitige visumfreie Regelung für normale Passinhaber aus 15 Ländern einzuführen: Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien, Malaysia, der Schweiz, Irland, Ungern, Österreich, Belgien, Luxemburg, Neuseeland, Australien, Polen. Die Staatsangehörigen mit einem gültigen gewöhnlichen Reisepass (nicht amtliche Pässe) aus diesen Ländern können für geschäftliche oder touristische Zwecke, Familien- und Freundbesuch sowie Transit für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tage visumfrei in China einreisen. Personen, die nicht die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise erfüllen, müssen weiterhin vor der Einreise nach China ein Visum beantragen.

Für weitere Informationen oder Beratung zu relevanten Richtlinien zur Visumbefreiung entnehmen Sie bitte Häufig gestellte Fragen zur vorübergehenden Befreiung von der Visumspflicht, oder rufen Sie bitte die Service-Hotline der Einwanderungsbehörden in Großstädten an.

Beijing: 0086-10-12367
Shanghai: 0086-21-12367
Guangdong: 0086-20-12367 


CVSC Team
03.07.2024

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Die Frankfurt am Main Visaservice-Zentrale befindet sich in: Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main. Öffnungszeiten:  Montag bis Freitag (mit Ausnahme von deutschen und chinesischen gesetzlichen Feiertagen) Entgegennahme von Visaanträgen:  9:00-15:00    Entgegennahme von Gebühren,Visa-Abholung :  9:00-16:00    Samstag, Sonntag geschlossen  Telefon: +49 (69) 26919130     Fax: +49 (69) 269191350    E-Mail: frankfurtcenter@visaforchina.org               

 

 

Hinweis zur Visumbefreiung

China hat beschlossen, vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eine einseitige visumfreie Regelung für normale Passinhaber aus 15 Ländern einzuführen: Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien, Malaysia, der Schweiz, Irland, Ungern, Österreich, Belgien, Luxemburg, Neuseeland, Australien, Polen. Die Staatsangehörigen mit einem gültigen gewöhnlichen Reisepass (nicht amtliche Pässe) aus diesen Ländern können für geschäftliche oder touristische Zwecke, Familien- und Freundbesuch sowie Transit für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tage visumfrei in China einreisen. Personen, die nicht die Voraussetzungen für die visumfreie Einreise erfüllen, müssen weiterhin vor der Einreise nach China ein Visum beantragen.

Für weitere Informationen oder Beratung zu relevanten Richtlinien zur Visumbefreiung entnehmen Sie bitte Häufig gestellte Fragen zur vorübergehenden Befreiung von der Visumspflicht, oder rufen Sie bitte die Service-Hotline der Einwanderungsbehörden in Großstädten an.

Beijing: 0086-10-12367
Shanghai: 0086-21-12367
Guangdong: 0086-20-12367 


CVSC Team
03.07.2024