Benötige ich ein chinesisches Visum?

Falls Sie nicht eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie ein Visum beantragen:

1. Basierend auf bilateralen Abkommen, dürfen Angehörige einiger Staaten (Liste der Abkommen über beiderseitige Visa-Ausnahmen zwischen der VR China und anderen Staaten), die einen gültigen Reisepass besitzen, ohne Visum nach China reisen.

2. Falls der Reisezweck Tourismus, Besuch von Familienangehörigen, Transit oder geschäftlich ist und die Aufenthaltsdauer nicht mehr als 15 Tage beträgt, dürfen Bürger aus Singapur, Brunei und Japan, die einen gültigen Reisepass besitzen, ohne Visum an den für ausländische Bürger zugänglichen Einreiseorten nach China reisen. Angehörige dieser 3 Staaten müssen dennoch vor der Einreise nach China ein Visum beantragen, wenn:

(a) der Reisezweck Tourismus, Familienbesuch oder geschäftlich ist, sie einen gewöhnlichen Pass haben und die Aufenthaltsdauer mehr als 15 Tage beträgt;

(b) der Reisezweck Studium, Arbeitsaufnahme, dauerhafter Aufenthalt oder mediale Berichterstattung ist und

(c) sie einen japanischen Diplomatenpass oder Dienstpass (offiziellen Pass) besitzen (auf der Grundlage bilateraler Abkommen können sich Bürger aus Singapur und Brunei, die Inhaber von Diplomatenpässen oder Dienstpässen (offiziellen Pässen) sind, für maximal 30 Tage ohne Visum in China aufhalten).

3. Ausländische Bürger, die einen gewöhnlichen Pass eines Landes besitzen, das diplomatische Beziehungen mit China hat und die an einer Gruppenreise in das Zhu Jiang (Pearl River) Delta in Hong Kong oder Macao teilnehmen, müssen kein Visum beantragen, wenn die Reise von einem in Hong Kong oder Macao registrierten Reiseveranstalter organisiert wird und nicht länger als 6 Tage dauert. Das Zhu Jiang Delta-Gebiet befindet sich im Verwaltungsbereich folgender Städte: Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai, Foshan, Dongguan, Zhongshan, Jiangmen, Zhaoqing und Huizhou.  Falls die Gruppe nach Shantou reisen möchte, muss sie sich innerhalb des Verwaltungsgebiets von Shantou aufhalten und direkt von dort aus China ausreisen.

4. Ausländische Bürger, die im Besitz von gültigen internationalen Flugtickets sind und sich für weniger als 24 Stunden zum Transit innerhalb der Grenzen des Flughafens aufhalten, müssen kein Transitvisum beantragen. Jeder, der den Flughafenbereich verlassen möchte, sollte eine Genehmigung bei der Grenzkontrolle am Flughafen beantragen.

5. Für Bürger aus 51 Ländern mit gültigen internationalen Flugtickets für einen Anschlussflug in ein Drittland (Region) gilt die 72-Stunden-Transitregelung in Peking, Shanghai, Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Shenyang, Dalian, Guilin, Kunming, Xian, Xiamen, Haerbin, Wuhan, Tianjin. Für weitere Einzelheiten klicken Sie bitte auf folgenden Link https://www.mps.gov.cn/n16/n84147/n84196/4380403.html

6. Bürger der folgenden 21 Länder, die einen gewöhnlichen Pass besitzen und an einer Gruppenreise (mindestens 5 Personen) in die Hainan-Provinz mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 15 Tagen teilnehmen, die durch einen vom staatlichen Fremdenverkehrsamt in China registrierten internationalen Reiseveranstalter für die Region Hainan organisiert wird, müssen kein Visum beantragen: Malaysia, Thailand, Philippinen, Indonesien, Großbritannien, Frankreich, Österreich, Italien, Schweiz, Schweden, Spanien, Niederlande, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Finnland, Dänemark, Norwegen, Ukraine und Kasachstan.

Bürger der folgenden 3 Länder, die einen gewöhnlichen Pass besitzen und an einer Gruppenreise (mindestens 2 Personen) in die Hainan-Provinz mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 21 Tagen teilnehmen, die durch einen vom staatlichen Fremdenverkehrsamt in China registrierten internationalen Reiseveranstalter organisiert wird, müssen kein Visum beantragen: Republik Korea, Deutschland und Russland.

7. Ausländische Bürger, die eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltsgenehmigung für die VR China besitzen, benötigen für die Einreise nach China kein Visum.

8. Ausländische Bürger, die eine APEC Business Travel Card besitzen, benötigen für die Einreise nach China kein Visum.

 

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Die Berlin Visaservice-Zentrale befindet sich in: Willy Brandt Straße 57, 20457 Hamburg Öffnungszeiten:  Montag bis Freitag (mit Ausnahme von deutschen und chinesischen gesetzlichen Feiertagen) Entegennahme von Visaanträgen:  9:00-15:00    Entgegennahme von Gebühren,Visa-Abholung :  9:00-16:00    Samstag, Sonntag geschlossen  Telefon: +49 (40) 323106000 Fax: +49 (40) 323106 001    E-Mail: hamburgcenter@visaforchina.org               

 

 

Benötige ich ein chinesisches Visum?

Falls Sie nicht eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie ein Visum beantragen:

1. Basierend auf bilateralen Abkommen, dürfen Angehörige einiger Staaten (Liste der Abkommen über beiderseitige Visa-Ausnahmen zwischen der VR China und anderen Staaten), die einen gültigen Reisepass besitzen, ohne Visum nach China reisen.

2. Falls der Reisezweck Tourismus, Besuch von Familienangehörigen, Transit oder geschäftlich ist und die Aufenthaltsdauer nicht mehr als 15 Tage beträgt, dürfen Bürger aus Singapur, Brunei und Japan, die einen gültigen Reisepass besitzen, ohne Visum an den für ausländische Bürger zugänglichen Einreiseorten nach China reisen. Angehörige dieser 3 Staaten müssen dennoch vor der Einreise nach China ein Visum beantragen, wenn:

(a) der Reisezweck Tourismus, Familienbesuch oder geschäftlich ist, sie einen gewöhnlichen Pass haben und die Aufenthaltsdauer mehr als 15 Tage beträgt;

(b) der Reisezweck Studium, Arbeitsaufnahme, dauerhafter Aufenthalt oder mediale Berichterstattung ist und

(c) sie einen japanischen Diplomatenpass oder Dienstpass (offiziellen Pass) besitzen (auf der Grundlage bilateraler Abkommen können sich Bürger aus Singapur und Brunei, die Inhaber von Diplomatenpässen oder Dienstpässen (offiziellen Pässen) sind, für maximal 30 Tage ohne Visum in China aufhalten).

3. Ausländische Bürger, die einen gewöhnlichen Pass eines Landes besitzen, das diplomatische Beziehungen mit China hat und die an einer Gruppenreise in das Zhu Jiang (Pearl River) Delta in Hong Kong oder Macao teilnehmen, müssen kein Visum beantragen, wenn die Reise von einem in Hong Kong oder Macao registrierten Reiseveranstalter organisiert wird und nicht länger als 6 Tage dauert. Das Zhu Jiang Delta-Gebiet befindet sich im Verwaltungsbereich folgender Städte: Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai, Foshan, Dongguan, Zhongshan, Jiangmen, Zhaoqing und Huizhou.  Falls die Gruppe nach Shantou reisen möchte, muss sie sich innerhalb des Verwaltungsgebiets von Shantou aufhalten und direkt von dort aus China ausreisen.

4. Ausländische Bürger, die im Besitz von gültigen internationalen Flugtickets sind und sich für weniger als 24 Stunden zum Transit innerhalb der Grenzen des Flughafens aufhalten, müssen kein Transitvisum beantragen. Jeder, der den Flughafenbereich verlassen möchte, sollte eine Genehmigung bei der Grenzkontrolle am Flughafen beantragen.

5. Für Bürger aus 51 Ländern mit gültigen internationalen Flugtickets für einen Anschlussflug in ein Drittland (Region) gilt die 72-Stunden-Transitregelung in Peking, Shanghai, Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Shenyang, Dalian, Guilin, Kunming, Xian, Xiamen, Haerbin, Wuhan, Tianjin. Für weitere Einzelheiten klicken Sie bitte auf folgenden Link https://www.mps.gov.cn/n16/n84147/n84196/4380403.html

6. Bürger der folgenden 21 Länder, die einen gewöhnlichen Pass besitzen und an einer Gruppenreise (mindestens 5 Personen) in die Hainan-Provinz mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 15 Tagen teilnehmen, die durch einen vom staatlichen Fremdenverkehrsamt in China registrierten internationalen Reiseveranstalter für die Region Hainan organisiert wird, müssen kein Visum beantragen: Malaysia, Thailand, Philippinen, Indonesien, Großbritannien, Frankreich, Österreich, Italien, Schweiz, Schweden, Spanien, Niederlande, USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Finnland, Dänemark, Norwegen, Ukraine und Kasachstan.

Bürger der folgenden 3 Länder, die einen gewöhnlichen Pass besitzen und an einer Gruppenreise (mindestens 2 Personen) in die Hainan-Provinz mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 21 Tagen teilnehmen, die durch einen vom staatlichen Fremdenverkehrsamt in China registrierten internationalen Reiseveranstalter organisiert wird, müssen kein Visum beantragen: Republik Korea, Deutschland und Russland.

7. Ausländische Bürger, die eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltsgenehmigung für die VR China besitzen, benötigen für die Einreise nach China kein Visum.

8. Ausländische Bürger, die eine APEC Business Travel Card besitzen, benötigen für die Einreise nach China kein Visum.