Notice of Legalisation Application

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der letzten Unterschrift und des Siegels ausländischer Urkunden auf Antrag natürlicher Personnen, juristischer Personen oder Organisationen. Der Zweck der konsularischen Legalisation besteht darin, dass die Urkunde eines Staates von betreffenden Behörden eines anderen Staates anerkannt wird, damit die Urkunde in dem jeweiligen Land auch rechtlich gültig ist. Die Legalisation bezieht sich jedoch nicht auf die inhaltliche Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit der Urkunde.

Die inländischen konsularischen Legalisationsstellen der Volksrepublik China beziehen sich auf das Außenministerium und die Abteilungen für auswärtige Angelegenheiten der lokalen Volksregierungen (im Folgenden als lokale auswärtige Abteilungen bezeichnet), die vom Außenministerium beauftragt werden. Die chinesischen konsularischen Legalisationsstellen im Ausland beziehen sich auf chinesische Botschaften und Konsulate im Ausland und andere im Ausland ansässigen Einrichtungen, die vom chinesischen Außenministerium beauftragt werden.

Um die Urkunden für zivile bzw. geschäftliche Angelegenheiten (ausgestellt von deutschen Justizbehörden, Regierungsinstitutionen, Firmen/Unternehmen, Sozialvereinen, Zivilorganisationen, Notaren) zu legalisieren, soll der Antragsteller/die Antragstellerin die nachstehenden Schritte verfolgen:

I. das Verfahren für Legalisation

1.Beim Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigen lassen: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Apostillen-Beglaubigungen/_documents/Info_Beglaubigung_Kachel.html
2. Reichen Sie die vom Bundesverwaltungsamt überbeglaubigten Unterlagen beim Visa Center zur Legalisation ein.

II. Antragsunterlagen

1. Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Anstragstellers/der Antragstellerin(in Original und Kopie)

2. Falls der Anstragsteller/die Antragstellerin nicht persönlich,sondern durch einen Beauftragten, bei dem Visa Center das Dokument/die Dokumente einreicht, soll der/die Beauftragte seine/ihre Ausweiskopie vorlegen, eine Vollmacht von dem Antragsteller oder der Antragstellerin ist auch erforderlich.

3. Sollten Unternehmensunterlagen legalisiert werden, so sind auch eine Kopie des Reisepasses von dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens und die Unternehmensdokumente vorzulegen, aus denen die Identität des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens hervorgeht.
4. Das vollständig und lesbar ausgefüllte Antragsformular.

5. Die zu legalisierenden Dokumente in Original.

6. Andere Dokumente, die von der Legalisationsstelle als erforderlich erachtet werden.

III. Bearbeitungszeit und Gebühren

1. Bearbeitungszeit: Während der COVID-19-Pandemie gibt es keinen postalischen und keinen Express Service. Wenn besondere Umstände vorliegen, teilen Sie uns dies bitte im Voraus per E-Mail mit.

2. Bearbeitungsgebühren: Klicken Sie bitte hier, um die Gebührenordnung anzuzeigen.

IV. Zahlungsart

Nachdem der Antragsteller den Antrag eingereicht hat, legt er der Kasse den vom Visa Center ausgestellten Einzahlungsschein vor und entrichtet die entsprechenden Gebühren mit EC-karte oder in bar.

V. Wichtige Hinweise

1. Die Legalisation des Generalkonsulats der Volksrepublik China in München durch Visa Center bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des zuständigen Beamten vom Bundesverwaltungsamt. Der Inhalt des zu legalisierenden Dokuments liegt in der Verantwortung der ausstellenden Stelle. Das Dokument muss jedoch echt, legal sein und darf keine Inhalte enthalten, was dem chinesischen Staat und dem öffentlichen Interesse Chinas schaden kann.

2. Wenn das zu legalisierende Dokument mehr als zwei Seiten umfasst, sollte es auf eine Weise gebunden werden, die nicht leicht zu zerlegen ist, z. B. durch Versiegeln mit Lack, Anbringen mit einem Siegel jeweils zur Hälfte auf beiden Seiten oder Stahlsiegel

3. Nach Vorschriften chinesischer Behörden sind die deutsche Ehefähigkeitszeugnisse, die bei Eheschließung in China verlangt werden,  innerhalb von 6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum gültig. Falls diese vor über 6 monaten ausgestellt wurden, muss man erneut beantragen.

4. Wenn bei der Prüfung der zu legalisierenden Dokumenten festgestellt wird, dass deren Beglaubigungsverfahren unvollständig sind, oder die Dokumente den Spezifikationen nicht ensprechen, illegalen Inhalt enthalten, geändert oder ersetzt wurden, werden sie nicht angenommen bzw. bearbeitet.

5. Das Visa Center kann Antragstellerinnen oder Antragsteller auffordern, andere Unterlagen im Zusammenhang mit der Legalisation vorzulegen.

6. Bereits legalisierte Unterlagen dürfen nicht verändert oder ersetzt werden. Alle Probleme und rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der eigenmächtigen Änderung oder Ersetzung von Dokumenten durch die Antragstellerin oder den Antragsteller ergeben, sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu tragen.

7. Das Visa Center ist nur für die Annahme der zu legalisierenden Dokumente verantwortlich und beteiligt sich nicht am Legalisationsverfahren.

8. Chinesische Antragstellerinnen/Antragsteller können ihre Legalisationsanträge auch beim Generalkonsulat der Volksrepublik China in München einreichen, wenn sie vorher einen Termin vereinbart haben.

VI. Herunterladen des Antragsformulars

Bitte drucken Sie das Antragsformular zur Legalisation aus oder füllen Sie es per Hand aus
                               
     
Chinese Visa Application Service Center München
21. Dezember 2020

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Business hours: Monday-Friday (except Chinese and German public holidays) 

Application Submission: 9:00AM-3:00PM        
Payment and Passport Collection: 4:00PM-5:00PM       

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Phone:(089)589 274 60                   Fax:(089)589 274 628               

E-mail: munichcenter@cvsc.de

Notice of Legalisation Application

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der letzten Unterschrift und des Siegels ausländischer Urkunden auf Antrag natürlicher Personnen, juristischer Personen oder Organisationen. Der Zweck der konsularischen Legalisation besteht darin, dass die Urkunde eines Staates von betreffenden Behörden eines anderen Staates anerkannt wird, damit die Urkunde in dem jeweiligen Land auch rechtlich gültig ist. Die Legalisation bezieht sich jedoch nicht auf die inhaltliche Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit der Urkunde.

Die inländischen konsularischen Legalisationsstellen der Volksrepublik China beziehen sich auf das Außenministerium und die Abteilungen für auswärtige Angelegenheiten der lokalen Volksregierungen (im Folgenden als lokale auswärtige Abteilungen bezeichnet), die vom Außenministerium beauftragt werden. Die chinesischen konsularischen Legalisationsstellen im Ausland beziehen sich auf chinesische Botschaften und Konsulate im Ausland und andere im Ausland ansässigen Einrichtungen, die vom chinesischen Außenministerium beauftragt werden.

Um die Urkunden für zivile bzw. geschäftliche Angelegenheiten (ausgestellt von deutschen Justizbehörden, Regierungsinstitutionen, Firmen/Unternehmen, Sozialvereinen, Zivilorganisationen, Notaren) zu legalisieren, soll der Antragsteller/die Antragstellerin die nachstehenden Schritte verfolgen:

I. das Verfahren für Legalisation

1.Beim Bundesverwaltungsamt in Köln überbeglaubigen lassen: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Apostillen-Beglaubigungen/_documents/Info_Beglaubigung_Kachel.html
2. Reichen Sie die vom Bundesverwaltungsamt überbeglaubigten Unterlagen beim Visa Center zur Legalisation ein.

II. Antragsunterlagen

1. Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Anstragstellers/der Antragstellerin(in Original und Kopie)

2. Falls der Anstragsteller/die Antragstellerin nicht persönlich,sondern durch einen Beauftragten, bei dem Visa Center das Dokument/die Dokumente einreicht, soll der/die Beauftragte seine/ihre Ausweiskopie vorlegen, eine Vollmacht von dem Antragsteller oder der Antragstellerin ist auch erforderlich.

3. Sollten Unternehmensunterlagen legalisiert werden, so sind auch eine Kopie des Reisepasses von dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens und die Unternehmensdokumente vorzulegen, aus denen die Identität des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens hervorgeht.
4. Das vollständig und lesbar ausgefüllte Antragsformular.

5. Die zu legalisierenden Dokumente in Original.

6. Andere Dokumente, die von der Legalisationsstelle als erforderlich erachtet werden.

III. Bearbeitungszeit und Gebühren

1. Bearbeitungszeit: Während der COVID-19-Pandemie gibt es keinen postalischen und keinen Express Service. Wenn besondere Umstände vorliegen, teilen Sie uns dies bitte im Voraus per E-Mail mit.

2. Bearbeitungsgebühren: Klicken Sie bitte hier, um die Gebührenordnung anzuzeigen.

IV. Zahlungsart

Nachdem der Antragsteller den Antrag eingereicht hat, legt er der Kasse den vom Visa Center ausgestellten Einzahlungsschein vor und entrichtet die entsprechenden Gebühren mit EC-karte oder in bar.

V. Wichtige Hinweise

1. Die Legalisation des Generalkonsulats der Volksrepublik China in München durch Visa Center bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des zuständigen Beamten vom Bundesverwaltungsamt. Der Inhalt des zu legalisierenden Dokuments liegt in der Verantwortung der ausstellenden Stelle. Das Dokument muss jedoch echt, legal sein und darf keine Inhalte enthalten, was dem chinesischen Staat und dem öffentlichen Interesse Chinas schaden kann.

2. Wenn das zu legalisierende Dokument mehr als zwei Seiten umfasst, sollte es auf eine Weise gebunden werden, die nicht leicht zu zerlegen ist, z. B. durch Versiegeln mit Lack, Anbringen mit einem Siegel jeweils zur Hälfte auf beiden Seiten oder Stahlsiegel

3. Nach Vorschriften chinesischer Behörden sind die deutsche Ehefähigkeitszeugnisse, die bei Eheschließung in China verlangt werden,  innerhalb von 6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum gültig. Falls diese vor über 6 monaten ausgestellt wurden, muss man erneut beantragen.

4. Wenn bei der Prüfung der zu legalisierenden Dokumenten festgestellt wird, dass deren Beglaubigungsverfahren unvollständig sind, oder die Dokumente den Spezifikationen nicht ensprechen, illegalen Inhalt enthalten, geändert oder ersetzt wurden, werden sie nicht angenommen bzw. bearbeitet.

5. Das Visa Center kann Antragstellerinnen oder Antragsteller auffordern, andere Unterlagen im Zusammenhang mit der Legalisation vorzulegen.

6. Bereits legalisierte Unterlagen dürfen nicht verändert oder ersetzt werden. Alle Probleme und rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der eigenmächtigen Änderung oder Ersetzung von Dokumenten durch die Antragstellerin oder den Antragsteller ergeben, sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu tragen.

7. Das Visa Center ist nur für die Annahme der zu legalisierenden Dokumente verantwortlich und beteiligt sich nicht am Legalisationsverfahren.

8. Chinesische Antragstellerinnen/Antragsteller können ihre Legalisationsanträge auch beim Generalkonsulat der Volksrepublik China in München einreichen, wenn sie vorher einen Termin vereinbart haben.

VI. Herunterladen des Antragsformulars

Bitte drucken Sie das Antragsformular zur Legalisation aus oder füllen Sie es per Hand aus
                               
     
Chinese Visa Application Service Center München
21. Dezember 2020